
Werbevertrag
zwischen dem Verein “Freunde und Förderer des Sportvereins Hutthurm” - vertreten durch den 1. Vorsitzenden - nachstehend Vermieter genannt
und der Firma:
nachstehend Mieter genannt wird folgender Werbevertrag
abgeschlossen.
1. Der Verein „Freunde und Förderer des Sportvereins Hutthurm“ stellt der oben aufgeführten Firma in der Stadionzeitung „Anpfiff“ des SV Hutthurm eine Werbefläche in folgender Größenordnung zur Auswahl:
1 Seite € 500,00 + gesetz. MwSt.
½ Seite € 250,00 + gesetz. MwSt.
¼ Seite € 125,00 + gesetz. MwSt.
2. Der Vertrag beginnt am und endet am und ist im voraus für die Laufzeit fällig. (Beginn 01.08. - 31.07.)
3. Der Werbebetrag ist jeweils jährlich im voraus zu entrichten. Er kann vom Werber bei Fälligkeit mittels Lastschrift beim Werbepartner von dessen Konto Nr. bei der BLZ eingezogen werden. Die erforderliche Einzugsermächtigung wird hiermit erteilt.
4. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (=1 Saison) wenn nicht innerhalb 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
5.
Sonstige Vereinbarungen:
(Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit)
6. Der Werbevertrag wurde in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages. Änderungen des Werbevertrages sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich genehmigt werden.
Hutthurm, den
Werbepartner:
(Stempel und Unterschrift)
(Stempel und
Unterschrift)